bullet1 Was kostet Psychotherapie?

 

 

 

Von den Sozialversicherungsträgern gibt es folgende Zuschuss- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Kostenzuschuss der Krankenkassen durch die sogenannte "€ 21,80 Regelung" 

    Von den Krankenkassen wird pro Therapiestunde (50-60 min) ein Zuschuss von  € 21,80  gewährt (€ 12,72 für 30 min), wenn  "Behandlungsbedürftigkeit" vorliegt, also der Patient in seiner Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und der Fähigkeit, für die lebenswichtigen, persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, eingeschränkt ist.
     

  • Das Tiroler Modell - Therapieplätze über die Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirols
    Wer bei der Tiroler TGKK (Gebietskrankenkasse), der KUF (Landesbeamte, Landeslehrer) oder bei der BVA (Beamte im Bundesdienst) versichert ist  und unter schweren oder schwersten psychischen bzw. psychosomatischen Störungen leidet, kann eine höhere Finanzierung von der Gebietskrankenkasse beantragen.
    Der behandelnde Therapeut muss Mitglied des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie (TLP) sein.
    zu erwartender Selbstbehalt: € 3,63 bis € 14,53 

  • Zusatzversicherung: Einige private Krankenzusatzversicherungen bieten in ihren Leistungspaketen auch eine Kostenbeteiligung für psychotherapeutische Behandlung an. 

 

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