Tariftabelle des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Tarifsätze des Eigenkostenanteiles 2002

Das kostet Sie eine Stunde CoMediation

 

Tarifstufe

Einkommen

in

Paare ohne unterhaltspfichtige Kinder

Eltern mit einem unterhaltspflichtigem Kind

Eltern mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern

Eltern mit drei unterhaltspflichtigen Kindern

Eltern mit vier unterhaltspflichtigen Kindern

A

bis 1.000,-

0,-

0,-

0,-

0,-

0,-

 

B

von 1.100,- bis 1.500,-

14,50

7,20

7,20

0,-

0,-

C

von 1.500,- bis 1.820,-

43,60

14,50

7,20

7,20

0,-

D

von 1.820,- bis 2.200,-

72,60

43,60

14,50

7,20

7,20

E

von 2.200,- bis 2.550,-

126,50

72,60

43,60

14,50

7,20

F

von 2.550,- bis 2.950..-

161,50

126,50

72,60

43,60

14,50

G

über 2.950,-

181,68

161,50

126,50

72,60

43,60

 

 

Die obigen Tarifsätze gelten pro Co-Mediatorenteam und pro Klient/innenpaar pro Mediationsstunde. Die einzelnen Mediationssitzungen dauern zwischen 1 und 2 Stunden und werden nach der jeweiligen Dauer abgerechnet.

Die auf die vollen Honorarsätze fehlenden Beträge werden gemäß der obigen Tabelle vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds geleistet (gemäß §§ 14f. der Ausführungsrichtlinien des BMSG vom 7.7.2000, GZ 41 2220/10-VI/1/00).

Weisen Mediationspartner nachweislich getrennte Wohnsitze auf, so kann in begründeten Einzelfällen hieraus resultierende besondere finanzielle Belastung bis maximal € 365,- geltend und der Eigenkostenanteil um eine Tarifstufe niedriger angesetzt werden (Punkt 26 der Besonderen Bewilligungsbedingungen des BMSG für die Förderung der Familienmediation gemäß §39cFLAG).

Unter Einkommen wird das durchschnittliche monatliche Netto-Familieneinkommen (ohne Familienbeihilfe) verstanden - bitte Einkommensnachweise mitbringen.

Um geförderte CoMediation in Anspruch nehmen zu können, ist es nötig

mitzubringen.